Wir bieten die BlowerDoor-Luftdichtheitsmessung an, da sich dieses Messverfahren seit nun mehr als 10 Jahren bewährt hat und einer strengen Prüfnorm DIN 24163 und ISO 5801 unterliegt. Bei diesem Unterdruck-Verfahren wird der n50-Wert der Gebäudehülle bestimmt. Dieser Wert wird in diesem Verfahren anhand einiger Messdaten und zusätzlichen Kennwerten berechnet und ermittelt.

Nach DIN V 4108-7 muss die Luftwechselrate geringer als 3, bzw. bei Einbau von geregelten Lüftungsanlagen geringer als 1,5 sein.

Dieses Messergebnis bescheinigt Ihnen den Zustand der handwerklichen und planerischen Ausführungen an Ihrem Gebäude in Bezug auf die Luftdichtheit.

Mit dieser Bescheinigung dürfen nach EnEV die Lüftungswärmeverluste deutlich geringer angesetzt werden als ohne Nachweis.

Dies bedeutet für jeden Nutzer, dass u. U. der Aufwand für Wärmedämm-Massnahmen erheblich reduziert werden kann und Ihnen somit geholfen wird an der richtigen Stelle Kosten zu sparen!


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